2022

Unterhaltsberechnung bei Immobilienbesitz

Neue Rechtsprechung BGH zu Zins-und Tilgungsleistungen

Bei Immobilien, die durch einen Kredit finanziert und danach vermietet werden, sind die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung im Rahmen der Berechnung des Unterhalts zu berücksichtigen. Künftig können in Höhe bis zur erzielten Miete nicht nur die Zins- sondern auch die Tilgungsleistungen in Abzug gebracht werden.  

Selbständige können 24 % ihres jährlichen Bruttoeinkommens für ihre Altersvorsorge aufwenden und von ihrem unterhaltsrelevanten Einkommen abziehen. Tilgungsleistungen, die aber bereits bei der Ermittlung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt worden sind, fallen nicht unter die Altersquote von 24 %. 

Näheres hierzu siehe BGH,Beschluss vom 15.12.2021, XII ZB 557/20

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