OLG FfM 2022

Unterhaltsgrundsätze

Abänderungen

  • Fahrtkostenpauschale 10.2.2:
    Erhöhung von € 0,36auf € 0,42
  • Erwerbstätigenbonus15.2:
    Das Einkommen eines Ehegatten, das auf Erwerbstätigkeit beruht, wird bei einer quotalen Bedarfsberechnung vorab um einen Bonus von 1/10 bereinigt
  • Quotenunterhalt 15.3:
    Eheangemessener Bedarf kann derzeit bis zu einem Betrag von € 4.950,00 als Quotenunterhalt geltend gemacht werden, d.h. er muss nicht im Detail und mit entsprechenden Nachweisen belegt werden
  • Selbstbehalt Großeltern 21.3.4:
    Gegenüber Enkeln und umgekehrt beträgt der Selbstbehalt mindestens € 2.000,00
  • http://www.hefam.de/DT/ffmAPap.html

Kontakt

Rechtsanwältin und Mediatorin


Denise Seidler
‍Carl-Ulrich Straße 11
63263 Neu-Isenburg

Tel: +49 6102 368881
Fax: +49 6102 368882
‍seidler@ra-seidler.com